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Ein Treffpunkt der es in sich hat

Der Bildungstreffpunkt ist ein Zusammenschluss verschiedener Bildungsträger und Organisationen unter Federführung der Firma schriftzug-des-firmennamens-kinzel-mitglied-des-bildungstreffpunkt. Dazu gehören die

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KAB Bildungsstätte Heinrich-Lübke-Haus

Heimvolkshochschulen (HVHS) der Katholischen Arbeitnehmer Bewegung (KAB), die Stiftung Wir! Stiftung pflegender Angehöriger, sowie weitere Selbsthilfegruppen.

Preisgünstige Bildung  mit dem Bildungstreffpunkt

Ziel des Bildungstreffpunktes ist es, pflegenden Angehörigen, Erkrankten, Pflegebedürftigen und allen Interessierten ein Angebot in der Bildung zu schaffen, welches trotz Erkrankung und Pflegebedürftigkeit wahrgenommen werden kann.

Ferner soll anderen Selbsthilfegruppen und -organisationen der Zugang zu Bildungsangeboten für ihre Mitglieder erleichtert, bzw. ermöglicht werden. Das Bündnis hilft die Organisationen zu entlasten und Bildung preisgünstig an zu bieten.

Darüberhinaus ermöglicht es der Zusammenschluss in einem Verbund, wie dem Bildungstreffpunkt,  schnell mit fachlichen und inhaltlichen Angeboten auf aktuelle gesellschaftliche und rechtliche Veränderungen zu reagieren.

Den Bildungstreffpunkt erreichen Sie unter 0231-880 566 14.


Förderung von Seminaren

Das Heinrich-Lübke-Haus der KAB, in Günne am Möhnesee ist eine der Bildungsstätten, mit welcher der Bildungstreffpunkt und die Firma Kinzel eng mit zusammenarbeiten.

Förderung auch für Gruppen und Unternehmen

Wir bieten Informationen auf höchstem Niveau, zum angemessenen Preis. Doch gerade im Bildungs-, Gesundheit- und Pflegebereich stehen die verschiedensten Fördermittel zur Verfügung. Die Förderung muss je nach Kondition vor der Seminaranmeldung oder nach dem Seminar beantragt werden. Damit Sie einen Überblick erhalten, welches Seminar in welcher Form gefördert wird, erhalten Sie hier eine Übersicht.

F1

Pflegende Angehörige, ehrenamtliche Pflegetätige und interessierte Personen haben einen Anspruch auf unentgeltliche Pflegeseminare. Da wir unsere Seminare in Bildungseinrichtungen abhalten, um für Angehörige und Pflegebedürftige gleichermaßen ein entlastendes Angebot zu bieten, sind die Kosten höher als bei Kursen vor Ort. Einige Pflegekassen übernehmen jedoch den vollen Betrag, also bis zu 100 Prozent. Auf Anfrage schicken wir Ihnen gerne einen Blankoantrag zur Übernahme der vollen Kosten zu.

F2 Betreuungserstattung

Pflegebedürftige mit einer Pflegestufe, welche mindestens sechs Monate vorliegt, haben einen Anspruch auf Verhinderungspflege. Wenn die Verhinderungspflege für das laufende Jahr nicht ausgeschöpft ist, werden die Betreuungskosten bis zu 100 Prozent übernommen. Mit der Teilnahmebescheinigung zum Ende des Kurses wird Ihnen sodann dieser Betrag erstattet.

F3 Bildungsurlaub

Jede Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer hat mindestens einen Anspruch von fünf Tagen Bildungsurlaub. Dieser muss jedoch vor der Seminaranmeldung vom Arbeitgeber genehmigt werden.

F4 Bildungscheck und -prämie

Für NRW: Jede Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer kann mindesten alle zwei Jahre einen Bildungscheck, in der Regel bei den örtlichen Volkshochschulen, beantragen. Dieser muss mit der Seminarbuchung beim Veranstalter eingereicht werden.
Mit einem Bildungscheck werden Seminarkosten bis zu 50 Prozent, maximal jedoch anteilig bis zu
500 €, übernommen. Um Bildungsmaßnahmen für das eigene Unternehmen abhalten zu können, besteht auch für Firmen die Möglichkeit, diesen Bildungscheck für ihre Angestellten zu beantragen. Hier liegt der Fördersatz etwas anders. Betriebe mit mehr als 249 Mitarbeitern sind davon ausgeschlossen.

Arbeiternehmerin und Arbeiternehmer, sowie Selbständige, die pro Jahr nicht mehr als 20.000 Euro als versteuertes Einkommen haben, werden wie beim  Bildungscheck gefördert, jedoch jährlich. Ausgeschlossen sind Personen, die Sozialleistungen erhalten, wie Schüler, Auszubildende, Studierende und Rentner.

Teilnehmer aus anderen Bundesländern bitten wir, sich nach den einzelnen Förderungen des jeweiligen Landesbildungsgesetzes zu erkundigen.

F5 Förderung von Gruppen

Sozial- und Selbsthilfegruppen können über die Gruppenförderung bei den Krankenkassen Zuschüsse beantragen.

Sollten Sie Fragen zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.